Ihre häufigsten Fragen an die Blutspendezentrale

Zum Vollblutspenden benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während unserer Spendezeiten vorbei. Auch bei Ihrem ersten Besuch können Sie ohne Voranmeldung bereits Blut spenden. Dann sollten Sie jedoch spätestens eine Stunde vor Spendeschluss bei uns sein, damit wir Sie umfassend und in Ruhe informieren können.

Auf keinen Fall:
Bitte sorgen Sie vor der Spende dafür, dass Sie ausreichend gegessen und getrunken haben. Fetthaltige Speisen sollten jedoch vermieden werden.

Auf jeden Fall:
Alkoholkonsum vor der Spende ist nicht empfehlenswert. Gleiches gilt auch für Restalkohol vom Abend vorher.

Bitte bedenken Sie:
Das Universitätsklinikum Tübingen versorgt z.B. auch kleinste Frühgeborene mit einem Körpergewicht von unter 1000g mit Blutkonserven. Da könnten bereits Spuren von Alkohol Schäden hervorrufen!

Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und etwas Zeit mitbringen.

Falls Sie bereits über einen Blutspenderpass verfügen, sollten Sie diesen ebenfalls dabeihaben.

Bitte kommen Sie nur dann zum Blutspenden, wenn Sie völlig gesund und fit sind. Sie sollten ausreichend gegessen und getrunken haben, jedoch keine fetthaltigen Speisen oder Alkohol zu sich genommen haben.

Ganz wichtig:
Vergessen Sie nicht, gültige Ausweispapiere mitzubringen, da wir Sie ansonsten nicht zur Spende zulassen dürfen. Beim „ersten Mal“ sollten Sie etwas Zeit haben und bis spätestens eine Stunde vor Spendeschluss da sein. So können wir Sie umfassend und in Ruhe informieren, und es steht ausreichend Zeit für die ärztliche Untersuchung sowie die eigentliche Spende zur Verfügung. Um festzustellen, ob Sie spendetauglich sind, bekommen Sie von uns vor jeder Spende einen Fragebogen mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Reisen, Impfungen usw. Wenn Sie sich genauer über die möglichen Ausschlußgründe für eine Blutspende informieren wollen, schauen Sie auf unsere Seite Wer darf Blutspenden.

Männer können zur Vollblutspende bis zu sechsmal im Jahr zu uns kommen, Frauen höchstens viermal. Dabei müssen mindesten acht Wochen Abstand zwischen zwei Spendeterminen liegen.

Für Frauen vor der Menopause ist es aber sinnvoll, lieber ein Vierteljahr zwischen zwei Spendeterminen verstreichen zu lassen. Die Mindest-Spendeabstände von 56 Tagen sind gesetzlich vorgeschrieben und im Computersystem hinterlegt. Wer vor Ablauf dieser Sperrfrist erscheint, kann deshalb leider nicht spenden.

Für Thrombozytenspenden und Plasmaspenden gibt es gesonderte Vorschriften zu Spendehäufigkeit und –abstand, über die wir Sie gerne vor Ort informieren.

Ja, wenn Sie sich wohl fühlen und fit sind, muss auf Sport nicht verzichtet werden. Allerdings sollten Sie das Training am Tag der Spende nicht übertreiben und auf eine ausreichende Trinkmenge bereits vor dem Sport geachtet haben. Fühlen Sie sich nach der Spende eher etwas schlapp, legen Sie besser eine entsprechende Trainingspause ein. Die körperliche Leistungsfähigkeit kann auch bei trainierten Sportlern nach der Blutspende für einige Zeit eingeschränkt sein. Vor allem bei Ausdauersportarten macht sich der Verlust an roten Blutkörperchen unter Umständen bemerkbar. Wer Sport bisher nur vom Zuschauen kennt, sollte nicht unbedingt nach einer Blutspende seine sportliche Karriere beginnen.

Generell gilt:
Nicht übertreiben und auf den eigenen Körper hören.

Die Blutspendezentrale ist im Gebäude 510 Klinikum Berg in der Otfried-Müller-Straße 4/1 gegenüber dem Parkhaus P5 untergebracht.

Sie finden eine genaue Weg- und Anfahrtsbeschreibung auf unserer Anfahrtsseite Blutspendezentrale.

Hier gibt es auch entsprechende Links zu Lageplänen und Routenplanern.

Im Parkhaus P5 gibt es Parkplätze, die aber an manchen Tagen schnell besetzt sind.

In der direkten Umgebung der Blutspendezentrale sind Parkmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt vorhanden (Parkplätze an der Schnarrenberg-Straße).

Bitte kommen Sie daher nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

Seit Mitte Oktober 2013 sind Plasmaspenden hier beim ZKT wieder möglich.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite zur Plasmaspende.

Das gespendete Vollblut wird in verschiedene Komponenten aufgetrennt. Außerdem werden bei jeder Spende bestimmte vorgeschriebene Laboruntersuchungen durchgeführt. Sind diese unauffällig, wird jedes Blutprodukt nochmals sorgfältig visuell kontrolliert und steht dann für Kranke und Verletzte zur Verfügung.

Sie können sicher sein, dass Ihr Blut ausschließlich für die Krankenversorgung in unserer Region bestimmt ist.

Bereits vor der Spende wird der Hämoglobingehalt des Blutes aus einem Tropfen Blut aus dem Finger gemessen. Bei der ersten und zweiten Blutspende werden Blutgruppe und Rhesusformel bestimmt sowie ein Antikörpersuchtest durchgeführt. Dieser AKS wird alle zwei Jahre und bei Bedarf wiederholt.
Bei jeder Spende wird das Blut auf Antikörper gegen Hepatitis B und C-Virus, HIV sowie Syphillis-Erreger getestet. Außerdem findet mittels Nukleinsäure-Amplifikationstechnik (NAT) eine Untersuchung auf das Vorhandensein von Virusgenom von Hepatitis B- C-Virus und HIV-1 statt (Virusdirektnachweis).
Sollte einmal etwas nicht in Ordnung sein, werden Sie selbstverständlich benachrichtigt.

Unauffällige Untersuchungsergebnisse werden jedoch nicht mitgeteilt.

Das Ergebnis Ihrer Blutgruppenuntersuchung steht im Blutspender-Ausweis. Diesen bekommen Sie in der Regel einige Wochen nach Ihrer ersten Spende zugeschickt. Sollten Sie bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Spendezentrale noch keinen Ausweis erhalten haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.

Nein, in unserer Blutspendezentrale werden keine gerichteten Blutspenden durchgeführt.

Gerichtete Blutspende bedeutet, dass ein potenzieller Empfänger einer Transfusion den Spender selbst bestimmt (z.B. den Ehepartner, Verwandte oder Freunde) oder umgekehrt.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Sicherheit einer gerichteten Spende, insbesondere im Bezug auf die Übertragung von Infektionen, heutzutage nicht höher ist als die der Fremdblutgabe. Vielmehr bestehen bei der gerichteten Spende eine Reihe möglicher Probleme, die dazu geführt haben, dass in den den meisten Blutspendezentralen Deutschlands keine gerichteten Blutspenden entnommen werden.

Eine generelle Aussage ist hier sehr schwer zu treffen. Die Rückstellfrist nach Erkrankungen hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Die Spanne reicht von wenigen Tagen bis zu einem lebenslangen Ausschluß.

Am besten kontaktieren Sie uns, wenn Sie wieder gesund sind und wissen wollen, ob eine besondere Wartezeit im Zusammenhang mit einer durchgemachten Erkrankung besteht.

Diese Frage ist ebenfalls nicht pauschal zu beantworten. Die Spendetauglichkeit hängt nicht nur von der Art des Medikamentes ab, sondern auch von der Grunderkrankung, wegen der das Medikament eingenommen wird oder wurde.

Genaueres besprechen Sie am Besten mit dem Spendearzt vor der Blutspende. Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie aufgrund einer Medikamenteneinnahme nicht zur Spende zugelassen werden, setzen Sie sich im Vorfeld Ihres Besuches mit uns in Verbindung. Selbst eine einzige Kopfschmerztablette vor der Spende kann die Verwendbarkeit des Blutes einschränken!

Bitte geben Sie deshalb immer alle Medikamente auf dem Fragebogen an.

Der Zeitraum einer möglichen Wartezeit nach Auslandsaufenthalten hängt zum einen vom Reiseland ab, zum anderen spielt auch die Dauer des Aufenthaltes eine Rolle. Gelegentlich ändern sich auch die Bestimmungen zur Rückstellfrist im Zusammenhang mit Auslandsreisen. Daher können wir hier auf der Internetseite keine detaillierten Auskünfte anbieten.

Generell gilt:
Bei Reisen innerhalb Europas gibt es eher selten Sperrgründe, bei außereuropäischen Auslandsaufenthalten häufiger. Bitte Rücksprache in der Reisezeit Juni-November da teilweise auch Rückstellung nach Europäischen Auslandsreisen. Genauere Informationen erfragen Sie bitte direkt bei uns. 

Nein. Das Transfusionsgesetz bestimmt in seinem Paragraphen 10, dass die Blutspende unentgeltlich erfolgen soll:

§10 Aufwandsentschädigung:
"Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll."

Mit einer Blutspende ist in der Regel für die Spenderin und den Spender ein zeitlicher und materieller Aufwand verbunden (z.B. Fahrtkosten, Parkgebühren). Diesen Aufwand gelten wir in Übereinstimmung mit § 10 des Transfusionsgesetzes pauschal getrennt nach Spendeart mit einer Aufwandsentschädigung ab. In Einzelfällen kann diese Pauschale keinen vollständigen Kostenausgleich darstellen.

Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen und Ihre Frage zu stellen. Am liebsten sind uns Anfragen per E-Mail.

Telefonische Anfragen können wegen des laufenden Spenderbetriebs nicht immer sofort und ausführlich beantwortet werden.

Trotzdem stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch zur Verfügung.

logo