Die Sicherheit der Anwendung von Blut und Blutprodukten nimmt in der Medizin einen hohen Stellenwert ein. Die Transfusion ist daher durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften genau geregelt.
Auch in der Arbeit des ZKT kommt der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten eine große Bedeutung zu. Den versorgten Kliniken steht rund um die Uhr ein transfusionsmedizinischer Konsiliardienst zur Verfügung.
Mitarbeiter der Blutbank organisieren die gesetzlich geforderte Kommission für transfusionsmedizinische Angelegenheiten (Transfusionskommission) für das Universitätsklinikum Tübingen. Die Überwachung der Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien am Universitätsklinikum Tübingen und anderen von uns versorgten Einrichtungen wird ebenfalls durch Mitarbeiter der Blutbank durchgeführt
Die wichtigsten für den Bereich der Transfusionsmedizin geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien sind über folgende Links einzusehen.
Wir verweisen besonders auf die Dienstanweisung Vorbereitung und Durchführung von Transfusionen des UKT, die jede/r transfundierende Ärztin/Arzt kennen muss. Ziel dieser Dienstanweisung ist es, die Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen, die Indikation für Blutkomponenten in Abstimmung mit den Therapierichtlinien der einzelnen Abteilungen kritisch zu stellen und die Organisationsabläufe festzulegen.
DIENSTANWEISUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN - Vorbereitung und Durchführung von Bluttransfusionen am UKT
GESETZE IM INTERNET - Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
HÄMOTHERAPIE - Querschnitts Leitlinien zur Therapie (2020)
HÄMOTHERAPIE - Richtlinie Hämotherapie 2023
Der Zugang zu den Gebrauchs- und Fachinformationen der vom ZKT Tübingen hergestellten oder vertriebenen Blutprodukten ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur für Angehörige von medizinischen Fachkreisen (Ärzte oder Apotheker) erlaubt.